Ab Januar 2023 tritt eine Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros und Cafés in Kraft. Das sieht die Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG2) vor. Damit sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden, zum Beispiel der Becher für Kaffee (Coffee-to-go) oder die Box für Speisen (Takeaway-Essen).
Anbieterinnen und Anbieter von Essen und Getränken zum Mitnehmen müssen zusätzlich zur Einwegverpackung aus Kunststoff oder mit einem Kunststoffanteil eine Mehrwegalternative anbieten. Bei Einweg-To-Go-Bechern gilt dies sogar unabhängig vom Verpackungsmaterial (§ 33, § 34 VerpackG2).
Große Betriebe sind dazu verpflichtet, eine Mehrwegverpackung im Betrieb vorzuhalten. Kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) und weniger als fünf Beschäftigten müssen es ermöglichen, mitgebrachte Gefäße der Kundschaft zu befüllen. Die Mehrwegangebotspflicht gilt ab dem 1. Januar 2023.
Weiterhin müssen alle Gastronomiebetriebe gut sicht- und lesbar über Ihre Mehrwegverpackungen informieren, bzw. bei kleinen Betrieben auf die Abfüllmöglichkeit in mitgebrachte Gefäße hinweisen.
Das Infoblatt (siehe Downloads) gibt Ihnen auf verschiedenen Sprachen einen guten Überblick über die neuen Pflichten für große und kleine Betriebe (Stand: Juli 2022).
Weitere Informationen zur ‚Mehrweg-Pflicht ab 2023‘ erhalten Sie auch in den FAQs.
Das Material wird kostenfrei von der Klimaschutzkampagne „Essen in Mehrweg“ zur Verfügung gestellt.
Kleine Gastronomiebetriebe im Sinne des §34 Abs. 1 VerpackG (nicht mehr als fünf Beschäftigte und maximal 80qm Verkaufsfläche) möchte der Rat der Stadt Osnabrück mit einem Förderprogramm „Osnabrück geht den Mehrweg“ durch Zuschüsse von bis zu 100% für Aufwendungen in Form von Systemgebühren (bis zu 31,00 € / Kalendermonat) für Mehrweggeschirr-Systeme unterstützen.
Das Förderprogramm wird für den Zeitraum vom 01.01.-31.12.2023 aufgelegt.
Förderfähig ist die Teilnahme des Förderadressaten an einem zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden überregionalen Mehrwegbecherpfandsystem eines Drittanbieters. Die Einführung eigener betriebsinterner Mehrwegbecherpfandsysteme ist nicht förderfähig.
Die Antragsunterlagen (siehe Downloads) senden Sie bitte an j.tepker(ät)marketingosnabrueck.de
Außerdem bietet der DEHOGA Niedersachsen für seine Mitgliederinnen und Mitglieder in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen reCup als Kooperationspartner Vergünstigungen an.
Weitere Infos dazu gibt es hier: https://www.dehoga-niedersachsen.de/ueber-uns/unsere-partner/recup-gmbh/
Weiterführende Links:
https://mehrweg-mach-mit.de/gastronomie/mehrweg/
https://www.duh.de/becherheld/mehrwegsysteme-coffee-to-go/
https://www.bmuv.de/faqs/mehrweg-als-loesung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830
https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/__33.html
https://www.verpackungsregister.org
Schulungen / Seminare:
https://mehrweg-mach-mit.de/mach-mit/
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